Wir leben in einer globalisierten, eng vernetzten Welt, in der Produkte selten ausschließlich für den einheimischen Markt konzipiert werden. Wer sich also seine technische Erfindung mittels eines Patents schützen lassen möchte, der denkt zurecht international. Das heißt, er strebt den Schutz und damit das Nutzungsmonopol seiner Erfindung nicht nur in einem, sondern in einer Vielzahl von Ländern an.
So etwas wie ein einziges weltweites Patent gibt es jedoch nicht, da Patente zeitlich und räumlich begrenzt sind. Das bedeutet, dass Sie nur in den Ländern die Rechte aus Ihrem Patent geltend machen können, in denen Ihnen auch ein Patent erteilt wurde (Territorialitätsprinzip). Zusätzlich gelten Patente nur für einen bestimmten Zeitraum, in Deutschland sind das beispielsweise 20 Jahre.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Patente international anzumelden. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema internationale Patentanmeldung, von der Anmeldung, über den Schutzumfang, bis hin zu Patent-Kosten international.
Sie möchten sich zunächst näher mit dem Thema Patente im Allgemeinen beschäftigen, bevor Sie sich über die internationale Patentanmeldung informieren? Dann lesen Sie unseren Magazinbeitrag „Was ist ein Patent und wie melde ich es an?“
Was ist eine internationale Patentanmeldung?
Es gibt unterschiedliche Wege ein Patent in mehreren Ländern anzumelden. So besteht die Möglichkeit eine individuelle Patentanmeldung in jedem einzelnen Land einzureichen, für das man einen ein Patent erhalten möchte. Dank des sogenannten Patentzusammenarbeitsvertrags, kurz PCT, geht das aber auch einfacher. Der PCT ist ein internationaler Vertrag, der es erlaubt mit nur einer Anmeldung ein Patent für alle Vertragsstaaten des PCT zu beantragen. Insgesamt sind 153 Länder der Welt Vertragsmitglieder, es gibt nur wenige große oder wichtige Länder wie Argentinien oder Taiwan, die kein Mitglied sind. Da ein Großteil aller Länder weltweit Vertragsstaaten des PTC sind, wird der Begriff PCT-Anmeldung häufig synonym für internationale Patenanmeldung gebraucht.
Wo kann man internationale Patente anmelden?
Der PCT vereinfacht vieles und ermöglicht die internationale Patentanmeldung bei nationalen Ämtern für geistiges Eigentum. In Deutschland kann also eine PCT-Anmeldung über das Deutsche Patent- und Markenamt erfolgen.
Darüber hinaus können internationale Patentanträge auch beim Europäischen Patentamt eingereicht werden, sofern es sich beim Antragssteller um einen Einwohner oder Staatsangehörigen eines Landes handelt, welches Vertragspartei des Europäischen Patentübereinkommens ist.
Auch über das internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (world interlectual property, abgekürzt WIPO), kann sofern erlaubt, ein Antrag eingereicht werden.
Ablauf einer internationalen Patentanmeldung
Das PCT Verfahren staffelt sich in zwei Phasen, es beginnt mit der internationalen Phase und geht im Anschluss in eine nationale Phase über. Diese gestalten sich wie folgt:
Internationale Phase:
Bevor ein Antrag auf eine vorläufige Prüfung gestellt werden kann, ist zunächst eine internationale Recherche durchzuführen, die sich mit dem einschlägigen Stand der Technik beschäftigt. Hier spricht man vom „International search report“ dem ISR. Anschließend wird die Patentanmeldung inkl. des Rechercheberichts veröffentlicht.
Nationale Phase:
In der nationalen Phase muss der Anmelder einen Prüfungsantrag in den Staaten stellen, in denen er das Patent national weiterverfolgen möchte. Diesen Antrag kann er entweder in den Staaten selbst stellen, aber beispielsweise auch über das Europäische Patentamt.
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls die Patentanmeldung in die jeweilige Amtssprache übersetzen lassen. Auch ist häufig ein Anwalt von Nöten, der Sie vor dem jeweiligen Amt vertritt, ein sogenannter Inlandsvertreter.
Die internationale Patentanmeldung, ist je nach Anzahl der Länder, für die Sie ein Patent beantragen möchten, also ein durchaus komplexer und langwieriger Prozess, bei dem es sich empfiehlt auf professionelle Unterstützung durch einen Patentanwalt zurückzugreifen, ebenso wie auf qualifizierte Übersetzer, die auf Patente spezialisiert sind.
Übersetzungen für einen Patentantrag
Für all jene, die sich ihre technische Erfindung in verschiedenen Ländern patentieren lassen möchten, ist eine professionelle Übersetzung ihres Patentantrags in die jeweilige Amtssprache von essentieller Bedeutung.
Denn wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, können selbst die kleinsten Formulierungsfehler erhebliche Folgen haben und sich unter Umständen negativ auf den Schutzbereich Ihres Patents auswirken.
Daher rentiert es sich bei der Übersetzung Ihrer Patentanmeldung auf qualifizierte Übersetzer zurückzugreifen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Denn sie verfügen nicht nur über das nötige Fachvokabular, sondern kennen sich auch thematisch bestens aus und wissen so, wo mögliche Fallstricke lauern bzw. worauf zu achten ist.
Branchenspezifisches Know-how und patentrechtliche Kenntnis des Ziellandes sind für eine korrekte Patentübersetzung sehr wichtig, da das Patentwesen von Land zu Land unterschiedlich ist.
Unpräzise Übersetzungen von Patentanträgen oder eine nicht einheitliche Verwendung von Terminologien, können nicht selten eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge haben.
Damit genau das nicht passiert, unterstützen wir Sie, im EHLION Übersetzungsbüro, gerne bei der Übersetzung Ihrer Patentanträge. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und werfen Sie außerdem einen Blick auf unseren Beitrag zum Thema Patentübersetzungen für weiterführende Informationen.
Im Rahmen einer Patentanmeldung kann unter Umständen auch eine beglaubigte Übersetzung von Nöten sein. Für solche Fälle bieten wir ebenfalls Fachübersetzungen eines vereidigten Übersetzers.
Auch für juristische Übersetzungen sowie technische Übersetzungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie viel kostet eine internationale Patentanmeldung – welche Kosten können anfallen?
Wie teuer ist ein weltweites Patent? Eine häufig gestellte Frage, auf die es keine konkrete Antwort gibt. Dies liegt vornehmlich daran, dass es eben nicht das eine weltweite Patent gibt, sondern in der erwähnten nationalen Phase, ein Prüfungsantrag in all jenen Ländern gestellt werden muss, in denen man das Patent weiterverfolgen möchte. Daher verändern sich die Gesamtkosten abhängig davon, in wie vielen Ländern man ein Patent erwerben möchte. Hinzukommen Faktoren wie die Dauer des Erteilungsverfahrens und die Komplexität der Anmeldung.
Zusätzlich variieren die Patent-Kosten international, das heißt, sowohl die Kosten für die nationale Phase sind je nach Land unterschiedlich, als auch die Kosten für die Aufrechterhaltung des Patents.
Patent anmelden international – Kostenposten:
- Gebühren für internationale Phase
- Gebühren für nationale Phase
- Kosten für die Übersetzung der Patentanträge
- Honorar für einen möglichen Patentanwalt
Sollten Sie das Patent für ein oder mehrere Länder erworben haben, sind außerdem jährliche Gebühren zur Aufrechterhaltung des Patents zu zahlen. Diese Gebühren steigen jeweils mit der Anzahl der Jahre.
Patent anmelden, Kosten international:
Internationale Phase
- 90 Euro Übermittlungsgebühr
- 217 Euro internationale Anmeldungsgebühr (in Papierform)
- 775 Euro Recherchegebühr
Wie bereits erwähnt wird in der internationalen Phase der „International search report“ (ISR) erstellt. Auch auf der nationalen Ebene gibt es Recherchekosten. So erscheint es auf den ersten Blick evtl. so als würde die PCT-Anmeldung mehr Kosten verursachen, als wenn man darauf verzichten würde und stattdessen die Patentanträge direkt bei den jeweiligen Ländern einreicht. Hier ist jedoch wichtig zu wissen, dass ein Großteil der nationalen Patentämter, in der nationalen Phase der PCT-Anmeldung, Ermäßigungen für Recherchekosten und Prüfungsgebühren gewährt. Die Ermäßigungen resultieren unter anderem daraus, dass vielfach der ISR zugrunde gelegt werden kann, also die regionalen Patentämter nicht noch mal eine Recherche durchführen müssen (es steht ihnen jedoch frei, zusätzliche Recherchen vorzunehmen). Eine Übersicht der Ermäßigungen finden Sie hier.
Nationale Phase
Die Patent-Kosten weltweit variieren in der nationalen Phase abhängig vom Land in dem das Patent beantragt wird. Bei einem Patentantrag in Deutschland würden bei der nationalen Anmeldung beispielsweise folgende Kosten anfallen:
Wenn ein internationaler Recherchebricht (ISR) erstellt wurde, dann liegt die Prüfungsgebühr für den Patentantrag bei 150 Euro (sonst bei 350 Euro). Darüber hinaus fallen eine Reihe weiterer Kosten an, wie z.B. 60 Euro für die Anmeldegebühr, welche bis zu 10 Patentansprüche beinhaltet.
Eine ausführliche Auflistung aller Kosten für eine Patentanmeldung in Deutschland finden Sie auf der Webseite der DPMA.
Vorteile einer PCT-Patentanmeldung
Was sind die Vorteile einer PCT-Anmeldung? Es gibt eine Reihe von Vorteilen, im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten:
- Kann einheitliches Anmeldedatum in allen Staaten bewirken
- Die Inhalte des Internationalen Rechercheberichts (ISR) geben dem Anmelder Aufschluss über die Aussicht auf Patenterteilung. Stehen die Chancen eher schlecht, kann er sich so die Kosten für nationale Anmeldungen sparen
- Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht gibt noch mehr Aufschlüsse über die Aussichten auf die Erteilung eines Patents und das bevor mögliche Kosten in anderen Ländern entstehen
- Dank PCT- Anmeldung bis zu 18 Monate mehr Zeit (insgesamt 30 Monate), erst dann muss entschieden werden in welchen Ländern ein Patent beantragt werden soll. Diese Zeit kann genutzt werden, um die nötigen Übersetzungen zu erstellen, Patentanwälte zu beauftragen etc.
Fazit – Patentanmeldungen sind komplex und bedürfen professioneller Unterstützung
Der Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) erleichtert die internationale Anmeldung eines Patents und der Recherchebericht gibt Einblicke, ob der Übergang in die nationale Phase überhaupt sinnvoll ist. Ein Patent weltweit anmelden, dies kann ein durchaus langwieriger und kostspieliger Prozess werden, der in der Regel Unterstützung von Profis verlangt, wie die Unterstützung durch einen Patentanwalt oder einen qualifizierten Übersetzer. EHLION unterstützt Sie daher gerne bei der Übersetzung Ihrer Patentanmeldungen. Lassen Sie sich kostenlos beraten.