Alles Wissenswerte zum Thema Patent anmelden (Markenanmeldung, Patentrecht, Patent-Definition, Patent-Kosten, uvm)
Erfolgreiche Ideen oder Produkte werden häufig kopiert oder nachgeahmt. Jeder will ein Stück vom Kuchen abhaben. Damit aber genau das nicht passiert und eine Erfindung vor solchen Nachahmungen geschützt wird, gibt es Patente.
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für technische Erfindungen. Wer ein solches Patent für seine Erfindung besitzt, verfügt über ein Nutzungsmonopol. Daher sind Patente von großer wirtschaftlicher Bedeutung und können über Erfolg oder Misserfolg auf nationaler oder internationaler Ebene entscheiden.
Das durch ein Patent gewährte Nutzungsmonopol ist zeitlich und räumlich beschränkt. In Deutschland wird dieses Schutzrecht für 20 Jahre gewährt. Dabei fallen sowohl für die Anmeldung eines Patents Kosten an (350 Euro) als auch für die Aufrechterhaltung desselbigen. Dabei steigen die Kosten für die Aufrechterhaltung des Patents im Laufe der Jahre an.
Im Folgenden haben wir für Sie zusammengefasst welche Arten von Erfindungen patentiert werden können und wie diese geschützt werden. Darüber hinaus lesen Sie hier, wie Sie Patente in Deutschland und weltweit anmelden sowie worauf bei der Patentübersetzung in andere Sprachen zu achten ist
Was kann patentiert werden?
Sie können sich technische Erfindungen patentieren lassen. Aber was gilt als technische Erfindung und welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Da sich Technik unaufhörlich weiterentwickelt, müssen auch die Grenzbereiche des Patentschutzes in regelmäßigen Abständen immer wieder neu bestimmt werden.
Daher findet sich im Patentgesetz auch keine Definition, was eine technische Erfindung ist, sondern nur Definitionen, was KEINE technische Erfindung ist.
Damit eine technische Erfindung patentiert werden kann, muss sie außerdem die folgenden drei Kriterien erfüllen.
- Neuheit
Neu ist, was noch NICHT zum aktuellen Stand der Technik gehört. Unter aktuellem Stand der Technik werden alle Kenntnisse verstanden, die bereits vor der Patentanmeldung weltweit für die Öffentlichkeit zugänglich waren, beispielsweise in der Form von Büchern, Zeitschriften oder Vorträgen.
- Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit
Handelt es sich beispielsweise um eine kleine, sehr naheliegende Neuerung, spricht man nicht zwangsläufig von einer erfinderischen Tätigkeit. Die Neuerung muss sich also weit genug vom aktuellen Stand der Technik abheben.
- Gewerbliche Anwendbarkeit
Die gewerbliche Anwendbarkeit ist gegeben, wenn die technische Erfindung auf einem gewerblichen Gebiet genutzt werden kann.
Detaillierte Informationen zu den Schutzvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamts.
Wo kann man ein Patent anmelden und was kostet ein Patent ?
Patentanmeldung in Deutschland
In Deutschland können Patente beim Deutschen Patent – und Markenamt (DPMA) in München angemeldet werden. Neben München können Patente auch persönlich in den Dienststellen in Jena und Berlin angemeldet werden.
Es gibt unterschiedliche Wege, auf denen Sie ihr Patent anmelden können.
Eine Anmeldung in Papierform kostet 60 Euro, inkl. 10 Patentansprüche, für weitere Patentansprüche erhöht sich die Gebühr.
Eine elektronische Anmeldung, kostet 40 Euro, ebenfalls inkl. 10 Patentansprüche, für weiter Patentansprüche erhöht sich auch hier die Gebühr.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass eine Anmeldung nicht per E-Mail erfolgen kann. Wer sich für den elektronischen Weg entscheidet, der braucht dafür eine Signaturkarte und den passenden Kartenleser.
Darüber hinaus muss man sich die Software DPMAdirektPro herunterladen. Diese benötigen Sie zur Erstellung der Patentanmeldung.
Auf diesem Weg können ebenfalls europäische und internationale Patentanmeldungen eingereicht werden.
Die Prüfungsgebühr für den Patentantrag in Deutschland liegt bei 350 Euro.
Wird ein Patent vom Deutschen Patent- und Markenamt genehmigt, wird ein Schutzrecht von 20 Jahren gewährt. Hier fallen ab dem dritten Jahr jährliche Gebühren an, um das Patent aufrecht zu erhalten. Die Gebühren steigen dabei mit Anzahl der Jahre. Dabei ist zu beachten, dass das DPMA keine Rechnungen versendet, die Jahresgebühren müssen also unaufgefordert gezahlt werden, ansonsten erlischt das Patent. Die Kosten staffeln sich wie folgt:
Jahresgebühr Kosten
- Patentjahr 70 €
- Patentjahr 70 €
- Patentjahr 90 €
- Patentjahr 130 €
- Patentjahr 180 €
- Patentjahr 240 €
- Patentjahr 290 €
- Patentjahr 350 €
- Patentjahr 470 €
- Patentjahr 620 €
- Patentjahr 760 €
- Patentjahr 910 €
- Patentjahr 1.060 €
- Patentjahr 1.230 €
- Patentjahr 1.410 €
- Patentjahr 1.590 €
- Patentjahr 1.760 €
- Patentjahr 1.940 €
Eine ausführliche Übersicht aller Kosten sowie der Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung ihres Patents finden Sie auf der Seite der DPMA.
Patentanmeldung international
Internationale Patentanmeldungen können ebenfalls über das Deutsche Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Dies wird durch den sogenannten Patentzusammenarbeitsvertrag, kurz PCT, ermöglicht. Der PCT ist ein internationaler Vertrag, der es erlaubt mit nur einer Anmeldung ein Patent für alle Vertragsstaaten des PCT zu beantragen. Insgesamt sind 153 Länder der Welt Vertragsmitglieder, es gibt nur wenige große Länder wie Argentinien, die kein Mitglied sind.
Die Patentanmeldung für internationale Patente kann in unterschiedlichen Ämtern eingereicht werden, beispielsweise im internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum, ebenso wie beim Europäischen Patentamt oder beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Ablauf einer internationalen Patentanmeldung
Das PCT Verfahren beginnt mit einer internationalen Phase und geht im Anschluss in eine nationale Phase über. Dies gestaltet sich wie folgt:
Internationale Phase:
Bevor ein Antrag auf eine vorläufige Prüfung gestellt werden kann, ist zunächst eine internationale Recherche durchzuführen, die sich mit dem einschlägigen Stand der Technik beschäftigt. Anschließend wird die Patentanmeldung inkl. des Rechercheberichts veröffentlicht.
Nationale Phase:
In der nationalen Phase muss der Anmelder einen Prüfungsantrag in den Staaten stellen, in denen er das Patent national weiterverfolgen möchte. Diesen Antrag kann er entweder in den Staaten selbst stellen oder über ein regionales Amt, wie über das Europäische Patentamt.
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls die Patentanmeldung in die jeweilige Amtssprache übersetzen lassen.
Eine Patentanmeldung kann sehr komplex sein, daher kann empfiehlt es sich oftmals einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen, ebenso wie einen qualifizierten Übersetzer.
Natürlich fallen auch bei der internationalen Patentanmeldung Kosten an und zwar sowohl für die internationale Phase, als auch für die nationale Phase. Auch hier ist die Anmeldung in Papierform wieder etwas teurer als die elektronische Variante.
Kosten PCT-internationale Phase
Es fallen 90 Euro Übermittlungsgebühr an, zuzüglich 1.217 Euro internationale Anmeldungsgebühr (in Papierform), ebenso wie eine Recherchegebühr von 1.775 Euro.
Kosten PCT- nationale Phase
Hier liegt die Prüfungsgebühr für den Patentantrag weiterhin bei den bereits oben erwähnten 350 Euro, sofern kein internationaler Recherchebericht erstellt wurde. Wurde dieser jedoch erstellt, dann betragen die Kosten 150 Euro. Darüber hinaus fallen eine Reihe weiterer Kosten an, wie z.B 60 Euro für die Anmeldegebühr bei Anmeldung, welche bis zu 10 Patentansprüche beinhaltet.
Eine ausführliche Auflistung aller Kosten finden Sie auf der Webseite der DPMA.
Übersetzungen für einen Patentantrag
Patente sind räumlich beschränkt, gelten also nur für das Land, für welches sie erteilt wurden. In einer globalisierten Welt streben viele Unternehmen jedoch danach, nicht nur ein Patent für das Land zu besitzen in dem sie ihren Hauptsitz haben, sondern das Patent auf weitere Länder auszudehnen.
Hierbei ist eine professionelle Übersetzung Ihres Patentantrags in die gewünschte Amtssprache von essentieller Bedeutung. Denn wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, können selbst die kleinsten Formulierungsfehler erhebliche Folgen haben und sich unter Umständen negativ auf den Schutzbereich Ihres Patents auswirken.
Daher rentiert es sich bei der Übersetzung Ihrer Patentanmeldung auf qualifizierte Übersetzer zurückzugreifen, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Diese verfügen nicht nur über das nötige Fachvokabular, sondern kennen sich auch thematisch bestens aus und wissen so, wo mögliche Fallstricke lauern bzw. worauf zu achten ist. Branchenspezifisches Know-How und patentrechtliche Kenntnis des Ziellandes sind für eine korrekte Patentübersetzung sehr wichtig, da das Patentwesen von Land zu Land unterschiedlich ist.
Unpräzise Übersetzungen bei Patenten oder eine nicht einheitliche Verwendung von Terminologien, können nicht selten eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Folge haben.
Damit das nicht passiert, unterstützen wir Sie bei EHLION gerne bei der Übersetzung Ihrer Patentanträge. Bei Fragen zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen oder werfen Sie einen Blick auf unseren Beitrag zum Thema Patentübersetzungen für weiterführende Informationen.
Im Rahmen einer Patentanmeldung kann unter Umständen auch eine beglaubigte Übersetzung von Nöten sein. Für solche Fälle bieten wir ebenfalls Fachübersetzungen eines vereidigten Übersetzers.
Auch für juristische Übersetzungen sowie technische Übersetzungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fazit
Patentanmeldungen sind komplex und bedürfen professioneller Unterstützung
Der Patentzusammenarbeitsvertrag erleichtert die internationale Anmeldung eines Patents deutlich. So können internationale Patentanmeldungen ebenfalls über das Deutsche Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Dennoch bleibt die Patentanmeldung, sowohl national als auch international, ein sehr komplexer Vorgang, der in der Regel Unterstützung von Profis verlangt, wie die Unterstützung durch einen Patentanwalt oder einen qualifizierten Übersetzer.
EHLION unterstützt sie daher gerne bei der Übersetzung Ihrer Patentanmeldungen. Bei Fragen zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen oder werfen Sie einen Blick auf unseren Beitrag zum Thema Patentübersetzungen für weiterführende Informationen.