Die Berechnung von Übersetzungsarbeiten erfolgt nach Umfang und Schwierigkeitsgrad. Die Abrechnung erfolgt im Allgemeinen auf Basis der Zeilen bzw. Wörter des Zieltextes.
Das in den Kostenvoranschlägen von EHLION Ltd. kalkulierte Honorar ist nicht verbindlich, außer wenn dies im Angebot explizit vermerkt ist. Die Festlegung möglicher Zuschläge bleibt EHLION Ltd. vorbehalten. Für die Erledigung von Eilaufträgen kann ein Eilzuschlag in Höhe von 25-50% berechnet werden, ein Einzelfällen bis zu 100%.
Werden Übersetzungsarbeiten, artverwandte Dienstleistungen oder andere Dienstleistungen auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung gemäß Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, erfolgt die Berechnung auf Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 50 Zeichen). Normseiten mit einem Umfang ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite.
Fahrtzeiten (z. B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten (Nachweis mittels Beleg). Bei Autofahrten wird eine Kilometer-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes (pro gefahrenem Kilometer) abgerechnet. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der Auslagen in Rechnung gestellt.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Die in den Angeboten von EHLION Ltd. genannten Preise sind Netto-Preise. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Rechnungen von EHLION Ltd. über erbrachte Dienstleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort und rein netto zur Zahlung fällig.
Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen ist EHLION Ltd. berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Teil-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist EHLION Ltd. berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum von EHLION Ltd.
EHLION Ltd. behält sich die Urheberrechte vor.
Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten bzw. Transportzeiten für die jeweilige Versendungsart beim Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin aufgrund von höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, für die EHLION Ltd. nicht verantwortlich ist oder haftet (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel etc.), nicht eingehalten werden, ist EHLION Ltd. berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die oben angeführten Gründe für den Lieferverzug bei etwaigen Subunternehmern von EHLION Ltd. eintreten. Sollte eine solche Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen.
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen.
Für den Fall, dass EHLION Ltd. aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts rechtlich belangt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, EHLION Ltd. in vollem Umfang von einer Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum von EHLION Ltd.
Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige Informationen, unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernimmt EHLION Ltd. keinerlei Haftung. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust von EHLION Ltd. überlassenen Texten und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.
EHLION Ltd. behält sich vor, die Übersetzung von Texten bzw. die Ausführung der durch EHLION Ltd. angebotenen Dienstleistungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Auftraggeber hat EHLION Ltd. bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber hat EHLION Ltd. die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber EHLION Ltd. ein Original und eine Kopie als Übersetzungsvorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes bei EHLION Ltd. verbleiben, sowie nach Fertigstellung mindestens zwei kostenfreie Belegexemplare, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist EHLION Ltd. nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn EHLION Ltd. vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können EHLION Ltd. nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
EHLION Ltd. verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte sowie sämtliche Tatsachen, die EHLION Ltd. durch die Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. EHLION Ltd. ist jedoch berechtigt, alle Texte, Unterlagen und Informationen etwaigen Subunternehmern zugänglich zu machen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei EHLION Ltd. und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, wie folgt: Es werden unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail übermittelt.
Mit dem Versand der durch EHLION Ltd. geleisteten Arbeit per E-Mail, mit der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. mit der Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers geht die Verantwortung für etwaige Verluste und andere Schäden an den Auftraggeber über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit durch EHLION Ltd. Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder aufgrund einer Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden, wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information durch EHLION Ltd. ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche, kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von EHLION Ltd. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dolmetscherleistungen.
Reklamationen sind EHLION Ltd. vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist EHLION Ltd. berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Für die Nachbesserung hat der Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von sieben Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung bei EHLION Ltd. eingeht. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Sprachdienstleistung zustehen könnten.
EHLION Ltd. haftet ausschließlich in der maximalen Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber EHLION Ltd. die entsprechenden Anforderungen ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt hat sowie die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Sollten die oben genannten Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie- bzw. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.
EHLION Ltd. darf sich zur Ausführung aller Geschäfte bzw. Dienstleistungen, sofern dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet wird, Dritter bedienen. Dabei haftet EHLION Ltd. nur und ausschließlich für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache über die in dieser Branche üblichen Qualifikationen gemäß ISO 17100 verfügt. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer ist nur mit Einwilligung von EHLION Ltd. erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und EHLION Ltd.
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetscher- und/oder Übersetzer berechnet EHLION Ltd. bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50% Ausfallhonorar und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75% Ausfallhonorar. Bei Stornierungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird das vollständige Honorar in Rechnung gestellt, da mit den Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Valetta (Malta). Es gilt maltesisches Recht.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der hier aufgeführten AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Unwirksamkeit von einer oder mehreren Bestimmungen der AGB von EHLION Ltd. gilt eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt dann nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unter diesen Umständen unzumutbare Härte für eine der beiden Vertragsparteien darstellen würde.
Änderungen der Geschäftsbedingungen (AGB) von EHLION Ltd. werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widerspricht. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen.