Je nach Mitgliedstaat des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PTC) können Sie zu einer 90 %-igen Ermäßigung der PCT-Anmeldegebühren berechtigt sein. Das Gebührenverzeichnis enthält u.a. die folgenden mit der PCT-Anmeldung verbundenen Gebühren:
- Internationale Übermittlungs- und Anmeldegebühr (abhängig vom empfangenden Patentbüro)
- Gebühren für eine internationale Recherche
- Gebühren für zusätzliche Recherche
- Gebühren für vorläufige Prüfung
Sie können das detaillierte Kalkulationsblatt in diesem Artikel durchsehen.